Corona-Lockdown bis Ende Juni 2021: Überbrückungshilfe werden von 13. Dezember bis Juni 2021 eingeplant!

 

im Jahr 2021:
# 2021 in einem Monat Januar bis Juni 2021 mit bundesweiten Schließungen durch einen
MPK-Beschluss direkt oder indirekt betroffen sind und Umsatzrückgänge von mind. 30 Prozent aufweisen. In diesem Fall erhalten sie für jeden Monat mit bundesweiten Schließungen einen Fixkostenzuschuss (max. 500.000 Euro/Schließungsmonat, davon Abschlagszahlungen max. 50.000 Euro). Diese Regelung steht Unternehmen aller Branchen offen, die direkt oderindirekt von bundesweiten Schließungen betroffen sind.

oder 2021 in einem Monat Januar bis Juni 2021 mit bundesweiten Schließungen Umsatzeinbrüche von mind. 40 Prozent im Schließungsmonat aufweisen, aber nicht direkt oder indirekt von Schließungen betroffen sind. In diesem Fall erhalten sie für jeden Schließungsmonat einen Fixkostenzuschuss (max. 200.000 Euro/Schließungsmonat). Diese Regelung steht Unternehmen aller Branchen offen, die nicht direkt oder indirekt von bundesweiten Schließungen betroffenen sind.

Quelle: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/