Der Psychiatrie-Fall Vanessa B. aus Bayern! Petition richtet sich an Amtsgericht Straubing Abteilung für Betreuungssachen und an 1 mehr Beenden Sie BITTE die rechtliche Fremdbetreuung meiner Tochter Vanessa Berger, damit ich Vanessa wieder persönlich unterstützen kann?

By behoerdenstress13

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Vanessa lebt seit Kleinkind mit einer “Entwicklungsstörung mit angeboren Fehlbildungen” . Da die Fehlbildungen in der Anamnese von Arztberichten nie dokumentiert und beachtet wurden, wurde die Entwicklungsstörung ungeachtet der Fehlbildungen als Autismus bezeichnet bzw. diagnostiziert . Das hatte zur Folge, daß Vanessas behinderungsbedingtes Verhalten oft kritisiert wurde und ausschließlich aus psychischer Sicht betrachtet und eingeschätzt wurde . Dies geschah auch weiterhin, nachdem bereits pathologische Hörbefunde, Sehbefunde und EEG-Befunde , einschließlich Atopiesyndrom anhand stark erhöten IgE Befund und doppelter Lidfalte, bekannt waren . Daher ließ ich mich im Februar 1999 in einer Praxis für Neurologie und Psychiatrie beraten und stellte Vanessa dort vor, wo ihr dann ein Psychopharmaka in ginger Donis verordnet wurde, um vorallem ihre Unruhestände – die oft auch nachts auftraten und mit autistischen Verhalten einhergingen – zu bessern . Stattdessen zeigte sich aber bei der Einnahme von Psychopharkama, daß Vanessa hochsensibel und teilweise paradox und ressisten reagierte und keinerlei Entspannung finden konnte, auch wenn die Psychopharmaka gewechselt wurden, was wir Alles durch frühere Nachweise belegen können und der Grund dafür war, daß Vanessa 2004 zur MRT-Untesuchung des Schädels überwiesen wurde . Mit dem MRT-Befund von 2004 wurde erstmals bekannt, daß Vanessa mit einer Fehlbldung in der hinteren Hirngrube lebt . Die TATSACHE das Vanessa seit der Fremdbetreuung 2006 ausschließlich psychiatrisch begutachtet wird und mit hohen Dosen Psychopharmaka behandelt wird, auf die sie bereits früher hochsensibel und teilweise paradox und ressistend reagiert hat und keine Entspannung finden konnte, sondern immer wieder ihr behinderungsbedingtes Verhalten kritisiert wird, benachteiligt und belastet daher bereits enorm . Insbesondere vor dem Hintergrund, weil ich mich letztendlich allein um Informationen bezüglich der wissenschaftlichen Erkenntnisse derartiger Fehldungen bemühen musste und diese daher erst seit Oktober 2013 bekannt sind, die ich dann nochmal als Kurzinformation vom 18.4.2014 Vanessas Betreuerin vorgelegt habe, mit dem Hinweis das bei uns in der Familie Vererbungen von Muskeldsytophie Typ Becker vorliegen und vor dem Hintegrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse von Vanessas Fehlbildungen, von zentraler Muskelhypotonie ausgegangen werden muss, was zusätzlich begründet warum Psychopharmaka kontraproduktiv sind . BITTE beachten Sie, daß bei psychiatrische Behandlungen ungeachtet körperlicher Einschränkungen , Niemand fatale Folgen ausschließen kann . Beachten Sie ebenso, meine Bemühungen um Aufklärung und Abbklärung bei vollständigen anamnestischen Angaben und Beenden Sie die Fremdbetreuung, weil Betroffene wir Vanessa besonders auf vertraute persönliche Unterstützung angewiesen sind, auch um sich leichter verständigen zu können .

PETITIONSBRIEF AN:

Amtsgericht Straubing Abteilung für Betreuungssachen
Amtsgericht Straubing Direktor des Amtsgericht
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Beenden Sie BITTE die rechtliche Fremdbetreuung meiner Tochter Vanessa Berger, damit ich Vanessa wieder persönlich unterstützen kann!

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Link:

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