Einzelfallnews: #Kontrolle in #Asylbewerberunterkunft #Holzkirchen – Nicht #Berechtigte bekommen ein #Hausverbot!

HOLZKIRCHEN, Lkr. Miesbach. Am frühen Montagmorgen, 09.07.18, führte die Polizeiinspektion Holzkirchen in einer Asylbewerberunterkunft eine Kontrollaktion durch. Dabei wurden eine Fahndungsnotierung zur Aufenthaltsermittlung sowie fünf nicht berechtigte Personen festgestellt.

 

Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd will mit derartigen präventiven Einsätzen bereits im Vorfeld verhindern, dass Situationen entstehen, die ein positives Zusammenleben innerhalb und außerhalb der Unterkunft unnötig erschweren. In der jüngsten Vergangenheit wurden durch den Sicherheitsdienst vermehrt Personen festgestellt, die sich ohne Berechtigung in der Unterkunft aufhielten und sich gegenüber dem Sicherheitsdienst äußerst aggressiv zeigten. Darüber hinaus bekam die Polizeiinspektion Holzkirchen Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Die Kontrollaktion verlief ohne besondere Vorkommnisse. Neben Einsatzkräften der Polizeiinspektion Holzkirchen waren auch Beamte der Grenzpolizeistation Kreuth, der Kriminalpolizei Miesbach sowie der Operativen Ergänzungsdienste Traunstein und Weilheim vor Ort. Gegen fünf Personen die sich ohne Berechtigung aufhielten, sogenannte Fremdschläfer, wurde eine Hausverbot ausgesprochen. Straftaten, auch in Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelgesetz, konnten nicht festgestellt werden.