Ermittlungen nach Medikamentenverwechslung wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts durch Unterlassen

 

LKR. DINGOLFING-LANDAU. Der Haftrichter am Amtsgericht Landshut erließ Haftbefehle gegen zwei Angestellte einer Pflegeeinrichtung im Landkreis Dingolfing-Landau. Die Staatsanwaltschaft Landshut hat in Zusammenarbeit mit der Kripo Landshut die weiteren Ermittlungen übernommen.

 

Nach ersten Ermittlungen wurden einem 66-jährigen schwerstkranken Patienten bereits im Mai 2016 offensichtlich aufgrund einer Verwechslung falsche Medikamente durch Pflegekräfte verabreicht. Wie ein rechtsmedizinisches Sachverständigengutachten erst vor wenigen Wochen ergab, verstarb der Patient an den Folgen der Fehlmedikation ca. eine Woche später.

Den Pflegekräften wird vorgeworfen, obwohl sie die Medikamentenverwechslung erkannten, nichts unternommen zu haben um das Leben des Patienten zu retten.

Die beiden weiblichen Angestellten der Pflegeeinrichtung wurden nach Erlass eines Haftbefehls vom Amtsgericht Landshut durch die Kriminalpolizei Landshut verhaftet und dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser bestätigte den Haftbefehl. Beide wurden am 05.09.17 in verschiedene Justizvollzugsanstalten eingeliefert.

Eine Pflegekraft konnte nach Hinterlegung einer Kaution die Justizvollzugsanstalt wieder verlassen.

Die Kripo Landshut hat die weiteren Ermittlungen übernommen.