Fristen-Skandal im Fall Manfred Neuberger?

By behoerdenstress13

Manfred Neuberger

Freiheit für Manfred Neuberger:

Die jährliche “Prüfung” ist die klassische Folter für das § 63 StGB-Opfer. Ein BZK macht eine “Stellungnahme”. Eine Staatsanwaltschaft identifiziert sich mit dieser “Stellungnahme” und fordert aufgrund dieser “Stellungnahme” eine Freiheitsentziehung für mindestens 1 weiteres Jahr. Das Gericht verschleppt willentlich die Frist zur “Prüfung”, um dem Opfer den Glauben an ein Rechts-System zu nehmen. Der Unglaube an ein Rechts-System wird dann als psychische Krankheit gewertet.

Richter missachten bewusst den § 67 e StGB, um ihren Opfern klarzumachen, dass sie sich als Richter nicht dem Gesetz unterwerfen. Dies ist wohl System, weil dieses Phänomen in der ganzen Bundesrepublik verbreitet ist. Die jährliche „Prüfung“ findet fast regelmäßig erst nach Ablaufen der Jahresfrist statt und nicht wie vorgeschrieben v o r dem Fristende von 1 Jahr.

Der Psychiatrie-Professor F. beschreibt es in seiner PDF “Die Folter und ihre Folgen” so:
“Doch haben alle das gleiche Ziel: Das Opfer in seiner Integrität zu zerstören, ihn aus der Gemeinschaft auszustoßen, in dem man ihn durch verschiedene Foltermethoden seines Grundvertrauens in die Menschheit nimmt und an der Gesellschaft irrewerden lässt.” Diese Erkenntnis ist auch auf das Vertrauen eines Rechtssystem übertragbar.

Bei Herrn Neuberger war der letzte Fortdauerbeschluss am 16.10.2015. Es existiert noch kein aktueller Beschluss. Somit wird Herr Neuberger schon seit 10 Tagen widerrechtlich in der Forensik eingesperrt.

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