Hamburg Airport: Pfeffersprays und Faustmesser im Handgepäck sorgen für Ärger!

Am Freitagnachmittag war eine 29-jährige US-Amerikanerin auf dem Weg von Hamburg nach Düsseldorf. Bei der Sicherheitskontrolle fiel den Luftsicherheitsassistenten im Handgepäck ein verdächtiger Gegenstand auf. Daraufhin wurde die Tasche genauer überprüft. Es stellte sich heraus, dass sich darin ein Pfefferspray befindet. Darauf fehlte die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung, welche erkennen lässt, dass es sich bei diesem Pfefferspray um ein Tierabwehrspray handelt. Somit ist dieses Pfefferspray nach dem Waffengesetz ein verbotener Gegenstand. Daher erhielt die Frau von der Bundespolizei eine Strafanzeige und musste eine Sicherheitsleistung i. H. v. 400 Euro zahlen. Das Pfefferspray wurde sichergestellt. Anschließend konnte die Dame weiterreisen.

Am Freitagabend wollte eine 29-jährige Deutsche von Hamburg nach London fliegen. Als sie ihre Handgepäcktasche bei der Luftsicherheitskontrolle vorlegte, fiel den Luftsicherheitsassistenten ein verdächtiger Gegenstand auf. Die genauere Überprüfung der Tasche ergab, dass sich darin ein Pfefferspray befindet. Auch dieses Pfefferspray verfügte nicht über die laut Gesetz vorgeschriebene Kennzeichnung, welche erkennen lässt, dass es der Tierabwehr dient. Es handelt sich bei diesem Pfefferspray somit um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Es wurde sichergestellt; die Dame wurde von der Bundespolizei angezeigt und konnte anschließend weiterreisen.

Am Samstagnachmittag stellte sich ein 22-jähriger Russe bei der Luftsicherheitskontrolle an. Er war auf dem Weg von Hamburg nach St. Petersburg. Die Überprüfung seines Handgepäcks ergab, dass sich darin ein Faustmesser befindet. Dieses Messer ist ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz. Der Mann erhielt eine Strafanzeige; das Faustmesser wurde sichergestellt. Der Mann konnte anschließend weiterreisen, verpasste jedoch seinen geplanten Flug.

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg