#München: #Zoll verhaftet 18 #illegale #Arbeitnehmer!

18 illegal arbeitende Bauarbeitnehmer überführte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts München am 18.04.2018 im Rahmen einer ganztägig angesetzten Schwerpunktprüfung im Baugewerbe.

Auf dem ersten Bauvorhaben im Süden Münchens arbeiteten ein ukrainischer und zwei marokkanische Arbeitnehmer für einen spanischen Subunternehmer auf einer Großbaustelle. Beschäftigt wurden sie ohne gültigen Aufenthaltstitel und ohne die hierfür erforderliche Arbeitsgenehmigung.

Acht bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige wurden auf dem zweiten Bauprojekt im Münchner Osten angetroffen. Eine slowenische Firma hatte die Männer mit Betonarbeiten beauftragt. Im Laufe der Kontrolle stellten die Zöllner fest, dass die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigen weder über eine Aufenthaltsberechtigung verfügten, noch die Erlaubnis zu arbeiten hatten.

Auf dem dritten Bauvorhaben in München-Neuhausen wurden schließlich sieben bosnische Bauarbeiter einer bosnisch-herzegowinischen Werkvertragsfirma angetroffen, die mit Mauererarbeiten beschäftigt waren. Die angetroffenen Bosnier hatten zwar alle gültige VISA, die in Verbindung mit gültigen Werkvertragsarbeitnehmerkarten erteilt wurden. Jedoch galten die Werkvertragsarbeitnehmerkarten nicht für das Bauvorhaben, auf dem sie arbeitend angetroffen wurden.

“Das Ergebnis: In allen drei Fällen wurden Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die illegalen Arbeitnehmer wurden zunächst festgenommen, ausführlich mit Hilfe von Dolmetschern befragt und erst nach Entrichtung einer Sicherheitsleistung wieder auf freien Fuß gesetzt”, berichtet Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München.

Gegen die Beschäftigungsbetriebe wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Zusatzinformation: Die Kontrollen der FKS erfolgen nach einem ganzheitlichen Prüfungsansatz. Neben der Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns werden auch alle anderen in Betracht kommenden Prüffelder nach § 2 SchwarzArbG, zum Beispiel sozialversicherungs- oder arbeitsgenehmigungsrechtliche Aspekte sowie illegales Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis, verfolgt.

Die Bediensteten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts München haben im Jahre 2017 insgesamt 1.464 Arbeitgeber überprüft. Sie haben rund 25,5 Millionen Euro Schadenssumme ermittelt und in rund 2.200 Strafverfahren wurden Freiheitsstrafen von 62 Jahren verhängt.

Hauptzollamt München