Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Seehofer,
sehr geehrter Herr Generalsekretär Scheuer,
Ihnen Herr Seehofer, müsste ich aufgrund der “Affaire atmed” (früher Broncho-Air) seit 1994 namentlich bestens bekannt sein, auch weil ich mit Ihnen mehrmals nachfolgend wegen dieser Angelegenheit in Kontakt stand. Diese Sache dürfte sich nunmehr aber erledigt haben, da ich die EU-Kommission diesbezüglich auf Schadensersatz vor dem Europäischen Gericht verklagt und gerade im April diesen Jahres ein Rechtsmittel vor dem EuGH gewonnen habe (Az. C-120/14 P). Die Sache wurde nunmehr zur Weiterverhandlung zum EuG zurückverwiesen und ich erwarte in den nächsten Monaten ein Zwischenurteil.
Natürlich war ich über das jahre- bzw. jahrzehntelange, sehr bizarre und rechtswidrige Verhalten der Regierung von Oberbayern, der bayerischen Verwaltungsgerichte und Staatsanwaltschaften in dieser Angelegenheit nicht erfreut, was für jeden Menschen verständlich und nachvollziehbar sein dürfte und die Grünen im Bayerischen Landtag zum Anlass nahmen, entsprechende Behandlungen im Landtag im Jahre 2010 vorzunehmen. Jedoch dürfte sich dies alles mit dem bald erwarteten Haftungs- und Zwischenurteil des EuG erledigt haben, spätestens jedoch mit einem nachfolgenden Leistungsurteil. Ich möchte also hier nicht nachpokern, sondern endlich im Frieden mit dieser Angelegenheit abschließen, weil es wichtigeres gibt, als seine kostbare Lebenszeit mit sinn- und endlosen Streitigkeiten zu verschwenden.
Vielmehr Sorgen macht mir die aktuelle Entwicklung in der von Frau Merkel regelrecht selbst herbeigeführten Flüchtlingskrise, auch weil nach wie vor keine Obergrenzen für den Flüchtlingszustrom festgelegt wurden. Dies ist aus Sicht von Frau Bundeskanzlerin Merkel sicherlich nachvollziehbar, jedoch politisch gegenüber der eigenen Bevölkerung und den anderen EU-Staaten absolut unverantwortlich, auch weil meines Erachtens der Islam in eine westliche Kultur nicht integrierbar ist, sofern man über etwas Bildung verfügt. Der Islam ist Gesetz und unterwirft sich in der Regel keiner demokratischen Grundordnung. Sofern Frau Merkel nunmehr Obergrenzen zustimmen würde, wäre ihre politische Glaubwürdigkeit massiv angeschlagen und ihre politische Zukunft beendet.
Jedoch kann und darf es nicht sein, dass für eine eklatante politische Fehlentscheidung einer Bundeskanzlerin Merkel ohne eine vorherige Legitimation des Bundestages und Bundesrates die gesamte deutsche Bevölkerung und andere EU-Staaten auf Generationen in Geiselhaft genommen werden, das Europäisches Recht und die Verträge in Form von Dublin 3 und das Schengener Abkommen sowie das Grundgesetz ausgehebelt bzw. außer Kraft gesetzt werden und hierfür die deutsche bzw. europäische Bevölkerung und nachfolgende Generationen gesellschafts- und sozialpolitisch, kulturell und finanziell in die Verantwortung genommen werden. Vielmehr wird hierdurch gerade der rechtspopulistische Bereich aus Protest massiv gestärkt werden, wie man derzeit sehr gut beobachten kann. Dieser Trend ist derzeit sogar europaweit festzustellen. Massive soziale Probleme sind also aufgrund der unkontrollierten Zuwanderung vorprogrammiert, unabhängig von der Frage explodierender Sozialkosten und vorprogrammierter Integrierungsprobleme, wodurch eine ganze Industrienation wie z. B. Deutschland sowie andere EU-Staaten zerstört und die internationale Wettbewerbsfähigkeit vernichtet werden können. Zweckoptimismus ist hierbei vollkommen fehl am Platz, sondern vielmehr absolut unverantwortlich gegenüber dem Wählerauftrag und Volk.
Sprich, ich sehe mein Vaterland den Bach runtergehen, ebenso meine inzwischen geliebte Heimat Österreich, wo ich seit 1995 lebe und dies kann ich auch nicht im Interesse meiner Familie und Kinder, die übrigens ebenfalls einen deutschen Pass haben, tolerieren und akzeptieren, denn ich stehe persönlich gegenüber meiner Familie in der Verantwortung für ein würdiges Leben in Freiheit und Sicherheit.
Ich kann Ihnen nur raten, tatsächlich die Bundesminister abzuziehen und es auf einen Koalitionsbruch und möglicherweise Neuwahlen ankommen und die CSU bundesweit antreten zu lassen, wovon die CSU meines Erachtens massiv profitieren dürfte, denn ansonsten wandern die Wähler ins rechte Lager wie z. B. AFD und sogar zu den noch radikaleren Parteien aus Protest ab. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies im Interesse einer Demokratie und eines Rechtsstaates sein kann. Dieser derzeitige Trend in die rechten Lager dürfte sich wohl nicht mehr verleugnen lassen und ist sicherlich in Ihrer Partei bereits erfasst worden.
Alternativ könnte auch ein Volksentscheid zur Thematik der Flüchtlinge stattfinden, was aber offenkundig politisch partout nicht gewollt ist, denn das Ergebnis dürfte bereits absehbar sein und hiermit Frau Merkel mit ihren mehr als naiven Vorstellungen zur Flüchtlingsthematik als gescheitert gelten und müsste bei einer vom Volk gewünschten Begrenzung der Zuwanderung zurücktreten.
Eine deutsche Kanzlerin, die nicht mehr die Mehrheit der deutschen Bevölkerung hinter sich stehen hat, gilt als politisch nicht tragbar und gescheitert, was mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls Neuwahlen hervorrufen dürfte. Solange nunmehr keine Taten folgen, wird dies auch zu Lasten der CSU gehen. Insofern ist die CSU meines Erachtens dringend gefordert, anstatt ständig zu drohen, nunmehr Taten folgen lässt, um nicht den letzten Funken Glaubwürdigkeit zu verlieren und die BRD und EU dem absehbaren “Untergang” preiszugeben. Ich halte es deshalb für legitim, rechtliche Möglichkeiten in Form einer Bundesverfassungsbeschwerde zu nutzen, möglichst sogar in Form einer Einstweiligen Anordnung (Schnellverfahren), um der “Wahnsinnspolitik” der Kanzlerin und SPD schnellstmöglich Einhalt zu gebieten, denn letztendlich sind Gerichte in einem Rechtsstaat ein wichtiges Instrument zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit. Es ist sogar ihre Aufgabe unter dem Begriff “Gewaltenteilung”.
Eine derartige Verfassungsbeschwerde muss jedoch juristisch sofort richtig sitzen und es existieren hierbei natürlich Gefahren des Scheiterns, sofern bei den Argumenten und den Begründungen und den Zulässigkeitsvoraussetzungen geschludert wird. Hier müssen sicherlich erstklassige Staatsrechtler und Europarechtsspezialisten ran und ich denke, dass die CSU hierfür einen erstklassigen Juristen in Form von Herrn Dr. Peter Gauweiler hat, der diese Aufgaben steuern und koordinieren könnte.
Ich möchte Ihnen einige meines Erachtens wichtige Tipps für die geplante bzw. beabsichtigte Verfassungsbeschwerde geben, die eine massive Dringlichkeit für die sofortige Schließung der nationalen Grenzen sowie die Einrichtung von Flüchtlingszentren zur Erfassung vor den EU-Außengrenzen und die Sicherung der EU-Außengrenzen begründen. Ich habe es in der “Affaire atmed” in den letzten Jahrzehnten leider lernen müssen, juristisch zu denken und habe mir dementsprechend gezwungenermaßen juristische Fähigkeiten im Europarecht aneignen müssen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um Europarecht, denn bekanntlich wurden Dublin 3 und das Schengener Abkommen durch Frau Angela Merkel selbstständig ohne Legitimation des Bundestages und der anderen EU-Staatenchefs sowie das deutsche Asylrecht ausgesetzt, was eine massive Verletzung des Europäischen Gemeinschaftsrechtes, der Europäischen Verträge und des Grundgesetzes darstellt.
Deshalb wäre das Bundesverfassungsgericht bei den europarechtlichen Fragen zwingend gemäß der rechtsgültigen Foto-Frost-Rechtsprechung verpflichtet, diese im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde und eines Antrages auf Vorabentscheidung als letzte nationale Instanz vorzulegen. Aufgrund der Dringlichkeit ist hier sogar ein Eilverfahren beim EuGH indiziert und begründbar. Diesem dürfte sicherlich aufgrund der Bedeutung des Falls auch vom EuGH stattgegeben werden. Juristisch sehe ich also vernünftige Möglichkeiten und effiziente Mittel, diesem Wahnsinn ein schnellstmögliches Ende sowohl auf nationaler Ebene als auch auf europäischer Ebene zu bereiten. Deshalb erlaube ich mir auch, die österreichische Innenministerin Frau Mikl-Leitner in Kopie zu informieren.
Ich denke, dass es sinnvoll erscheint, dass hierbei Österreich und Bayern aktiv an einem Strang ziehen, weil diese Hauptbelastete und die größten Leidtragenden dieses derzeitigen Flüchtlingswahnsinns aufgrund der Transitstrecken über Slowenien, Österreich und Bayern sind und bei einem Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH können sich übrigens alle EU-Staaten sowie die Organe der EU als Streithelfer am Verfahren beteiligen. Ich gehe aufgrund der gewaltigen und existentiellen Bedeutung dieser Sache für die gesamte EU eigentlich fest davon aus, dass hierbei entweder die große Kammer oder sogar das ganze Plenum des EuGH (alle 28 Richter aller EU-Staaten) entscheiden werden. Insofern besteht hier eine große Chance, verbindliche Spielregeln für alle EU-Staaten und eine Rechtssicherheit gerichtlich festlegen zu lassen und hierdurch eine schnellstmöglich Lösung anzustreben, von der das gesamte Europa profitiert und wieder Ordnung und Recht einkehrt, denn an das Urteil des EuGH haben sich alle Vertragsstaaten zu halten und die Urteile und Beschlüsse umzusetzen.
Mein spezieller zusätzlicher Tipp zur Begründetheit: Es geht hierbei um die vorsätzliche Gefährdung der gesundheitlichen Sicherheit der gesamten deutschen Bevölkerung (auch der österreichischen Bevölkerung und der Bevölkerungen anderer EU-Staaten) und den Schutz des Volkes vor gesundheitlichen Gefährdungen in Form von meldepflichtigen Krankheiten und Seuchen. Das frühere Bundes-Seuchengesetz wurde 2001 durch das Infektionsschutzgesetz abgelöst:https://de.wikipedia.org/wiki/Infektionsschutzgesetz
Wie das Recht diesbezüglich in der EU bzw. im Gemeinschaftsrecht aussieht, kann ich derzeit nicht beurteilen, jedoch kann diese Frage sicherlich von Europarechtlern beantwortet werden. Meines Erachtens müsste es hier Regelungen geben, da es um den Gesundheitsschutz der gesamten Europäischen Bevölkerung geht. Man hat ja diesbezüglich schon Erfahrungen im Bereich der Seuche “Ebola”.
Ich habe am heutigen Tag den beigefügten, eingescannten Bericht “Drei Fälle von TBC im Landesspital” in der heutigen Ausgabe der österreichischen Kronenzeitung gelesen, der mich alarmierte. Hierbei handelt es sich nach deutschem Recht um meldepflichtige Erkrankungen, die unkontrolliert sehr schnell zu flächendeckenden Erkrankungen großer Bevölkerungsteile führen können, ebenso wie viele weitere Erkrankungen. Es ist bekannt, dass sich ca. 300.000 unregistrierte Flüchtlinge inzwischen in der BRD befinden. Es ist somit nicht auszuschließen, dass sich hierunter möglicherweise sehr viele Menschen befinden, die ernsthaft erkrankt sind. Ebenso findet keine Gesundheitsüberprüfung aller Flüchtlinge statt, bevor diese über die EU-Außengrenzen in die EU einreisen, was ich für gemeingefährlich einstufe. Was ist denn z. B. wenn sich hierunter Menschen mit Ebola und/ oder anderen seuchenartigen Erkrankungen befinden?!
Solange also nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, ob ein Flüchtling gesund ist und keine ernsthaften, ansteckenden Krankheiten hat, ist es absolut unverantwortlich, vielmehr regelrecht asozial und gemeingefährlich für die öffentliche Gesundheit, diese Menschen unkontrolliert in die EU einreisen zu lassen und unregistriert weiter durch die gesamte EU zu schleusen und wandern zu lassen. Dies könnte womöglich sogar als Terrorwaffe eingesetzt werden, wenn man genau überlegt. Was hindert z. B. die IS und/ oder andere Terroristen daran, jemanden mit einer Seuchenkrankheit wie z. B. Ebola viel Geld zu geben, wenn er sich unter die Flüchtlinge begibt und unkontrolliert in die EU einwandert?! Hat sich hierüber schon einmal ein Politiker überhaupt einen Gedanken gemacht? Ich konnte bislang hierüber noch nichts in den Medien lesen! Also sozusagen besteht die Möglichkeit, Flüchtlinge gezielt als Migrationswaffe einzusetzen. Wer diese Möglichkeit ausschließt, ist entweder naiv oder nicht ganz dicht!
Was also derzeit täglich geschieht, ist absolut unverantwortlich und sowohl gegenüber der nationalen Bevölkerung in Deutschland, Österreich, Schweden, Slowenien und Kroatien als auch gegenüber allen anderen EU-Staaten durch nichts zu rechtfertigen. Um diese Gefahren nahezu vollkommen ausschließen zu können, wird von der Logik und in der Konsequenz im Sinne einer verantwortungsvollen Politik her wohl nichts anderes übrig bleiben, als die EU-Außengrenzen schnellstmöglich abzusichern bzw. zu schließen sowie große Aufnahmezentren vor den EU-Außengrenzen einzurichten, wo ebenfalls eine gesundheitliche Untersuchung auf hochansteckende Krankheiten der Flüchtlinge stattfinden und deren Asylberechtigung vor Ort entschieden werden muss, bevor diese einreisen dürfen.
Solange diese Strukturen noch nicht stehen, muss es gestattet sein, die nationalen Grenzen zur Gefahrenabwehr zu sichern und solange Dublin 3 und das Schengener Abkommen auszusetzen, wozu aber sicherlich nur der EuGH berechtigt ist und dies auch sicherlich gestatten wird. Hierdurch wird dann aber auch eine Rechtssicherheit für alle EU-Staaten geschaffen, woran sich jeder EU-Staat halten muss.
Insofern ist eine schnellstmögliche Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht mit einem Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH sogar ausdrücklich zu begrüßen und dringend notwendig.
Ich hoffe, dass ich mit meinen ausführlichen Anregungen und Gedanken etwas helfen konnte und stehe Ihnen für ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache jederzeit gerne zur Verfügung. Ich schreibe nicht aus Geltungssucht, sondern ausschließlich deswegen, weil ich mir sehr große Sorgen um die Zukunft der BRD, Österreich und der gesamten EU mache und aus meiner Verantwortung gegenüber meiner Familie handele.
Mit freundlichen Grüßen
C. Klein
Kunstagentur Art und Craft
C. Klein, Freier Handelsvertreter
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