Paukenschlag im Lande Baden-Württemberg? Prozessbeobachter empfiehlt Selbstablehnung eines Richters im Tantra-Prozess in Bad Säckingen?

By behoerdenstress13

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Betreff: Akten-Geschäftszeichen 7 Cs 21 Js 1969/13 Antrag die Beweisaufnahme neu zu eröffnen und Ermittlungen an eine übergeordnete Behörde des Innenministeriums abzugeben.

Anregung an Richter S. der Selbstablehnung. von Herrn H., Prozessbeobachter, 6. Juli im genannten Verfahren von ca. 10 Uhr 45 bis 16 Uhr 30!

Sehr geehrter Herr Richter S., sehr geehrte verantwortlichen Mitarbeiter des Justiz- und Innenministeriums, in dem oben genannten Verfahren wurde ich neben zahlreichen Zuschauern Ohrenzeuge, dass ein Polizeimeister K. aus Bad Säckingen äußerte, dass eine Mitarbeiterin des Tantra-Studios (dies soll Frau B. sein) ausgesagt haben soll, der Vorsitzende Richter S. sowie der Oberstaatsanwalt (dies soll W. sein) sollen Kunden im Tantra-Studio sein.

Die Mitarbeiterin solle dies in einer ihrer manischen Phasen zu Protokoll gegeben haben. Bankverbindung: Bank X., Konto , BLZ X. Steuernummer X., UmSt-ID. DE X. Warum neben Frau W. keine weitere Mitarbeiterinnen des Tantra-Studios vernommen wurden bzw. als Zeugen aussagten bzw. nur einer von insgesamt angeblich 4 Detektiven, die testweise dort Geschlechtsverkehr hatten und dort Aufnahmen gefertigt haben, ist mir nicht erklärlich. Die Telefonnummer der namentlich nicht genannten Dame konnte ich ausfindig machen und habe mit ihr ein 50 Minuten dauerndes Gespräch über Ihre Tätigkeit im Tantra-Studio und Ihre Aussage bei der Polizei geführt und mir parallel dazu handschriftliche Aufzeichnungen gemacht. Dabei hat Sie für den Prozess und für die Ermittlungen wesentliche Aussagen gemacht, welche die viel größere Dimension des Prozesses deutlich machen. Bankverbindung: Bank X., Konto X, BLZ X. Steuernummer X., UmSt-ID. DE X.. Daraufhin habe ich gegen am 8.7.2015 um 15:36 Uhr dem Anwalt der Familie M., S., der wegen der Inobhutnahme der Kinder der Zeugin – und Mutter der Kinder – Frau M. und dem Opfer des Tantra-Studios, dem Vater der Kinder, Herrn Dr. M., eine SMS geschrieben, welche die wichtigsten Dinge des Telefonates auflistet. Zeugen laden, K., W., B.: POM K. sagte vorgestern aus, B. hätte ausgesagt, dass S. und der Oberstastsanwalt K. im Tantrastudio sei. Zeugin B. sagte mir gegenüber aus, dass W. gesagt hätte, dass S. und OStA W. Kunden im Tantrastudio-Studio seien. Zeugin B. sagte aus, dass W. Morddrohungen auf Ihrem AB hinterlassen habe, falls sie aussage. Zeugin B. sagte aus, dass W. gesagt hätte StA S.. sei Dominagänger in Zürich. Den hätte sie auch in der Hand. Zeugin B. sagte aus, dass S. sie begutachten lies um diese unter Betreuung zu stellen. Laut Gespräch M.-B. soll Gutachter ihr nahegelegt haben besser alles zu vergessen. Zeugin B. sagte mir gegenüber aus, dass sie selbst etliche Aussagen machen wollte aber der Entgegennahme bei der Polizei Bad Säckingen aber auch andernorts verweigert wurde. Zeugin B. sagte aus bei ihr wurde eingebrochen, das Auto geklaut und sie sei tatsächlich depressiv. Sie habe Angst, dass wenn sie aussagen müsse, sie weiter fertig gemacht werde.

Die Dame kann sich gut artikulieren hat Abitur ist nach meinem Eindruck vernehmungsfähig, aber nicht vernehmungswillig wegen der Drohungen empfindlichen Übels. In der Sache kann ich zu dem Telefonat auch gerne als Zeuge vernommen werden. Ergänzend möchte ich mitteilen, dass Frau B. angab, dass ein weiterer Polizist aus Bad Säckingen Kunde bei Frau B. gewesen sein soll. Den Namen wollte sie mir allerdings nicht nennen. Wie Sie meiner SMS entnehmen können habe ich auch die Einschätzung, dass Frau B. intelligent ist, sich klar und gewählt artikulieren kann und mir sogar mitteilte ein Abitur absolviert zu haben. Sie machte auf mich keineswegs einen desorientierten Eindruck hatte lediglich Angst vor Repressalien unterschiedlichster Art. Ferner berichtete mir Frau M., dass Sie die Aufzeichnung der Morddrohung der Zeugin W. an die Zeugin B. bereits dem Staatsanwalt S. übergeben hätte. Datum und Beweisfilme werden nachgeliefert. Offensichtlich scheint es eine starke Verquickung der ortsansässigen Justiz mit dem TantraStudio gegeben zu haben, weshalb dieser Prozess unmöglich an diesem Gerichtsort durchgeführt werden kann. Es ist fraglich wenn die Aussage der Frau B. in den Ermittlungsakten sich befindet ob ein Richter wegen des Verdachtes dem er ausgesetzt ist eine solche Verhandlung führen kann, insbesondere wenn die Öffentlichkeit, wie hier geschehen Kenntnis davon erlangt.

Aufgrund der geäußerten Dinge im Prozess und des im Raum stehenden konkreten Verdachtes, der auch in der mündlichen Verhandlung geäußert wurde rege ich an bzw. beantrage ich, die Beweisaufnahme wieder zu eröffnen und folgende Beweise zu erheben. Bankverbindung: Bank X., Konto X., BLZ X. Steuernummer X., UmSt-ID. DE X. Wurde die Zeugin Frau B. von Frau W. mit Mord oder anderem empfindlichen Übel bedroht? Wurde diese Drohung im Zusammenhang mit Strafverfahren bei Richter St. geäußert? Wurde dem Staatsanwalt S. die Aufzeichnung der Morddrohung vom Anrufbeantworter durch Frau M. übergeben? Sind diese Dinge in den Akten aufgeführt? Befindet sich in den Akten die Anschuldigung gegen Richter S. und OStA W.? Im Übrigen sollte dringend über eine Selbstablehnung des Richters nachgedacht werden um Schaden von der Justiz abzuwenden. Es reicht schließlich aus, dass ein konkreter Verdacht besteht, auch wenn dieser sich im Nachhinein nicht beweisen lässt. Die Öffentlichkeit hat den Verdacht auf jeden Fall durch die Aussage des POM K. mitbekommen.

Hochachtungsvoll

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