(Klaus Stölzel) Foto by: https://pressecop24.com
Am 02.11.2015 war ich Prozessbeobachter im Verfahren gegen Klaus Stölzel beim Amtsgericht Fürth. Vor dem Gerichtssaal musste ich mein Handy sowie meinen Personalausweis abgeben; vom Personalausweis wurde eine Kopie gefertigt.
Nach Ende der Verhandlung bekam ich mein Handy sowie meinen Personalausweis zurück, die gefertigte Kopie jedoch nicht.
Auf Anfrage wurde mir von dem Polizisten erklärt, dass das Kopieren und Einbehalten des Personalausweises auf Weisung des Richters erfolge. Falls ich Näheres wissen wolle, müsse ich ihn selbst fragen.
Daraufhin begab ich mich zum Zimmer von Richter R., das offen stand. Auf mein Klopfen durfte ich eintreten, ich stellte mich vor als Prozessbeobachter mit Namen und dass ich eine Frage an ihn hätte.
Kurz und bündig bekam ich daraufhin den Hinweis, dass er mit mir nicht sprechen werde und den anwesenden Polizeibeamten wies er an, ich solle das Zimmer verlassen.
Hier erhebt sich die Frage, dürfen Strafrichter gegenüber an Prozess interessierten Menschen nicht freundlich sein sowie zusätzlich die Frage, ist das Kopieren und Zurückhalten der Kopie von persönlichen Dokumenten (hier Personalausweis) überhaupt zulässig ?????
Kopie eines Personalausweises vor Gericht:
Zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in der Hauptverhandlung wird durch die Gerichte oftmals gemäß § 176 GVG angeordnet, dass Personalausweise abgelichtet werden sollen. Nach meinem Dafürhalten ist dies nur zulässig, wenn die Daten nach der Sitzung umgehend wieder gelöscht werden. Die Kopie dient hier der Identifikation eines möglichen Störers. Ist die Sitzung vorbei, dann muss eine Löschung der Kopie erfolgen. (Rechtsanwälte Gulden/Röttger)
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