Zoll: Haftstrafe für Arbeitslosengeldempfänger aus dem Raum Osnabrück; Überführt durch einen Rechtschreibfehler!

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Zoll: Zehn Monate Haft, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Bersenbrück für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit feststellten, hat der 51-Jährige über zwei Jahre hinweg zu Unrecht Hartz-IV-Leistungen bezogen. Während des Leistungsbezugs betrieb der Mann eine selbstständige Tätigkeit im Bereich Gartenarbeit. Seine erzielten Erwerbseinkünfte teilte er dem Jobcenter nicht in ordnungsgemäßer Höhe mit. So konnte er rund 13.800 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.

Die Betrügereien fielen bei der Durchsicht der vom Beschuldigten eingereichten Unterlagen auf, da sich ein Rechtschreibfehler in der Umsatzübersicht befand. Aufgrund dieser Auffälligkeit wurden bei der Bank die Kontoauszüge für das Konto des Angeklagten angefordert. Hierbei stellte sich heraus, dass ein Großteil der Gutschriften und Bareinzahlungen den Umsatzübersichten, die der Leistungsbezieher dem Jobcenter und dem Hauptzollamt vorgelegt hatte, nicht zu entnehmen war. Daraufhin nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft führte.

Die Haftstrafe ist für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

“Neben den Kosten des Verfahrens muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen”, so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

Das Urteil ist rechtskräftig.