Bargeldverbot für Richter und kommunale Mandatsträger?

 

München  – Die Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie dürfte bei vielen Richtern und zahllosen Mandatsträger bis hinunter zur kommunalen Ebene für eine unangenehme Überraschung sorgen, stellt das Ludwig von Mises Institut in seinem jüngsten Beitrag auf www.misesde.org fest: “Der Kampf um das Bargeld nimmt zunehmend groteske Züge an”. Denn künftig gilt nicht nur eine Meldegrenze für Bargeschäfte ab 10.000 EUR, sondern hierbei auch verschärfte Sorgfaltspflichten im Umgang mit sogenannten PEPs. Dies sind Personen, die im öffentlichen Leben stehen und als besonders korruptionsanfällig gelten dürfen. Bisher waren dies nahezu ausschließlich die Mitglieder der Bundes- und Landesregierungen. Nun gelten auch Richter der letzten Instanzen sowie Mitglieder von Aufsichtsgremien von Gesellschaften, zu deren Anteilseignern der Staat gehört, als PEPs. Bei vorsichtiger Lesart des neuen Gesetztes bedeute dies, dass davon jeder Gemeinderat, der im Beirat einer kommunalen Gesellschaft sitzt, ebenso betroffen ist wie viele Richter: Denn nicht alleine gegen die Urteile der höchsten Deutschen Gerichte kann keine Revision eingelegt werden – sogar Urteile von Amtsgerichten sind zum Teil endgültig, solange der Revisionswert nicht überschritten wird.

Für den PEP stellt sich die Sache unangenehm dar. Er kann nur mehr Bargeschäfte eingehen, wenn er die Herkunft des Bargelds lückenlos nachweisen kann. Der jeweilige Händler macht sich ohne die Einhaltung der Formalien strafbar. Bedauerlicherweise plant die Bundesregierung nicht, ein öffentliches, kostenfreies Verzeichnis aller PEPs zu schaffen und den Bürgern zur Verfügung zu stellen. Ein solches Verzeichnis müsste der Händler teuer bei US-Unternehmen einkaufen, die ohne jeden Rechtsschutz und Rücksprache mit den Betroffenen eine derartige Liste erstellen. Im Kern bedeutet dies, dass Bargeschäfte über 10.000 EUR von Händlern nicht mehr getätigt werden. Aus der Meldegrenze für Bargeschäfte wird so de facto eine Obergrenze.

“Unbescholtene ehrenamtliche Mandatsträger werden unter Kriminalitätsverdacht gestellt, die Öffentlichkeit über Art und Umfang von Steuerhinterziehung und Geldwäsche systematisch getäuscht, staatliche Organe als schwer korruptionsgefährdet und das einzige gesetzliche Zahlungsmittel als Vehikel des organisierten Verbrechens dargestellt”, fügt Andreas Marquart, Vorstand des Ludwig von Mises Instituts an. “Die tatsächlichen Motive dahinter: Bargeld steht der Implementierung von Negativzinsen im Weg und ohne Bargeld ist der Bürger komplett gläsern.”

Mit derartiger Anmaßung von Staatsseite ist der Bürger eines kleinen oder gar Kleinststaates nur höchst selten konfrontiert. Auf der diesjährigen Ludwig von Mises Konferenz erläutern namhafte Redner, weshalb dies so ist und diskutieren die Vorteile möglichst kleiner Staaten unter dem Titel: “Small is beautiful – vom Vorteil kleiner politischer Einheiten”. Die Konferenz findet am Samstag, 21. Oktober 2017, im Hotel “Bayerischer Hof” in München statt. Eine Anmeldung ist ab sofort unter www.misesde.org möglich.

Bargeldverbot für Richter und kommunale Mandatsträger? http://www.misesde.org/?p=16442