Wie vorher schon berichtet wird zum 01.11.2015 die Hessische Beihilfeordnung (§ 6 Abs. 1 HBeihVO ) geändert und dadurch müssen die Beamte des Landes Hessen 18,90 Euro im Monat für die Wahlleistung Chefarzt und Zweibettzimmer selber bezahlen!
Die Schwarz-Grüne Landesregierung setzt den Beschluss zum Änderung des Beihilferechts für Beamte durch, ohne eine Anhörung zu ermöglichen!
Die Landesregierung will den Beamten die Möglichkeit offen halten, die bisherige Wahlleistungen durch eigene Versicherungsbeiträge weiter zu erhalten!
Man würde den Betroffenen Beamten sogar noch entgegen kommen und einer Gewerkschaftsforderung umsetzen sagte der Hessische Innenminister Beuth (CDU).
Warum wurde keine Anhörung der betroffenen Organisationen und Verbände durchgeführt! Gerade die Grünen, wollten in der Vergangenheit, immer eine Anhörungen bei jeder Gesetzesänderung haben, wenn diese noch so klein war!
Die Mogelpackung, das für die Beamten die Möglichkeit besteht, das neue Risiko selber abzusichern, zeigt jedem Beamten wie die Politik hinter Ihnen steht!
Recherchen ergaben, dass ein 50 jähriger Beamter 25,84 Euro für den Ausgleich/ Risiko der Wahlleistungen monatlich zahlen müssten! Werden dann noch Schwerbehinderungen bzw. Vorerkrankungen von den Versicherungen berücksichtigt bzw. überprüft, werden die 25,84 Euro nicht ausreichen!
Dadurch treibt man die Beamten in die Abhängigkeit der Beihilfestelle die dann bei jeder weiteren Erhöhung schutzlos ausgeliefert sind! Sieht so eine Gewerkschaftsforderung aus!
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