Aufforderung zur Richtigstellung an den N. K.
Betr.: Beitrag des O. L. vom 23.6.2015 „Ulvi vor seiner Entlassung“
Sehr geehrter Chefredakteur,
als gerichtlich bestellte Betreuerin des Herrn Kulac wende ich mich vehement gegen die Verleumdung und Rufmord darstellende Berichterstattung des O. L. im N. K. vom 23.6.15 und fordere eine umgehende Richtigstellung.
Für jeden Laien sichtbar, kam es ihm einzig und allein nur darauf an, durch falsche und wahrheitswidrige Darstellungen Ulvi Kulac in Menschen verachtender Art und Weise für Handlungen zu stigmatisieren, die dieser laut Sachverständigengutachten als geistig Behinderter im Alter eines 8-10 jährigen Kindes vor über 15 Jahren vollzogen hat und seinem Entwicklungsstand entsprechend völlig normal waren.
L. erwähnt sehr auffällig gleich mehrfach Ulvi Kulac als Kinderschänder und stellt ihn damit auf die Ebene von Handlungen katholischer Priester, durch deren Handlungen Kinder lebenslange Schäden davon getragen haben, um vor der Öffentlichkeit Zweifel an der Richtigkeit seiner Freilassung entstehen zu lassen.
Tatsächlich hat durch die Handlungen von Ulvi Kulac vor über
15 Jahren k e i n Kind einen Schaden erlitten; es sieht sich auch k e i n Kind als Opfer; es wurde von k e i n e m jemals eine Anzeige erstattet, ebenso ist widerlegt, wonach angeblich eine Mutter für ihren Sohn als Missbrauchsopfer durch Ulvi Kulac Opferrente erhalten hat.
Verleumdung und Rufmord sind auch die Feststellungen von L., wonach Ulvi Kulac 2001 wegen n a c h g e w i e s e n e r 22 Fälle des Missbrauchs an Kindern in der Psychiatrie Bayreuth untergebracht wurde; tatsächlich kam er dorthin laut Unterbringungsbefehl wegen V e r d a c h t des Missbrauchs an Kindern.
Zur Rehabilitierung meines Betreuten fordere ich eine umgehende öffentliche Richtigstellung; eine Beschwerde über die Berichterstattung des O. L. erging bereits vorab an den Bayerischen Presserat. Erläuterung
Anmerkung der Redaktion:
Der Redaktion behoerdenstress liegt der Unterbringungsbefehl in die Forensik Bayreuth vor und in diesem Befehl ist nur von einem Verdacht des Beschuldigten sexuelle Handlungen an Kindern vorgenommen zu haben als Grund angegeben!
Es ist erschreckend das ein Verdacht in Deutschland aussreicht, um 14 Jahre in der Forensik eingesperrt und mit Psychopharmaka behandelt zu werden!
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: +++ Eilmeldung +++ Aufforderung zur Richtigstellung im Fall Ulvi Kulac!