Hessische Beihilfe Änderung: Mogelpackung zum 01.11.2015? Pro und Kontra Beihilfe und Versicherung!

By behoerdenstress13

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Wie vorher schon berichtet wird zum 01.11.2015 die Hessische Beihilfeverordnung (§ 6 Abs. 1 HBeihVO ) geändert und dadurch müssen die Beamte des Landes Hessen 18,90 Euro im Monat für die Wahlleistung Chefarzt und Zweibettzimmer selber bezahlen!

Man würde den Betroffenen Beamten sogar noch entgegen kommen und einer Gewerkschaftsforderung umsetzen sagte der Hessische Innenminister Beuth (CDU).

Pro und Kontra der § 6 a Abs. 1 Hessische Beihilfeverordnung gegenüber Versicherung:

Beihilfe Versicherung

Erklärung Vertrag

Leistung-Änderungen jederzeit möglich Leistung-Änderung vertraglich gesichert

Preis 18,90 Euro Preis nur günstiger bei jungen Einstiegsalter

sonst teurer

für beihilfebrerechtigte Person und nur die beihilfeberechtigte Person!

berücksichtigungsfähigen Angehörige berücksichtigungsfähigen Angehörige müssen

jeder einzel versichert werden

Beitrag wird einbehalten Beitrag wird abgebucht

keine Gesundheitsprüfung keine Gesundheitsprüfung nur nach

Versicherungswechsel

Mit dieser Beihilfe-Änderung treibt man die Beamte in Hessen in die Abhängigkeit der Beihilfestelle, die dann bei jeder weiteren Erhöhung schutzlos ausgeliefert sind!

Sieht so eine Gewerkschaftsforderung aus!

Im Nachbarland Rheinland-Pfalz wurde die Beihilfeänderung erst mit 13,00 Euro eingeführt und dann auf 26,00 Euro erhöht!

Niedersachsen gibt es keine Beihilfeänderung im Sinne von Hessen und Rheinland-Pfalz, viele Beamte befinden sich noch in der freien Heilfürsorge!

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