Wie vorher schon berichtet wird zum 01.11.2015 die Hessische Beihilfeverordnung (§ 6 Abs. 1 HBeihVO ) geändert und dadurch müssen die Beamte des Landes Hessen 18,90 Euro im Monat für die Wahlleistung Chefarzt und Zweibettzimmer selber bezahlen!
Man würde den Betroffenen Beamten sogar noch entgegen kommen und einer Gewerkschaftsforderung umsetzen sagte der Hessische Innenminister Beuth (CDU).
Pro und Kontra der § 6 a Abs. 1 Hessische Beihilfeverordnung gegenüber Versicherung:
Beihilfe Versicherung
Erklärung Vertrag
Leistung-Änderungen jederzeit möglich Leistung-Änderung vertraglich gesichert
Preis 18,90 Euro Preis nur günstiger bei jungen Einstiegsalter
sonst teurer
für beihilfebrerechtigte Person und nur die beihilfeberechtigte Person!
berücksichtigungsfähigen Angehörige berücksichtigungsfähigen Angehörige müssen
jeder einzel versichert werden
Beitrag wird einbehalten Beitrag wird abgebucht
keine Gesundheitsprüfung keine Gesundheitsprüfung nur nach
Versicherungswechsel
Mit dieser Beihilfe-Änderung treibt man die Beamte in Hessen in die Abhängigkeit der Beihilfestelle, die dann bei jeder weiteren Erhöhung schutzlos ausgeliefert sind!
Sieht so eine Gewerkschaftsforderung aus!
Im Nachbarland Rheinland-Pfalz wurde die Beihilfeänderung erst mit 13,00 Euro eingeführt und dann auf 26,00 Euro erhöht!
Niedersachsen gibt es keine Beihilfeänderung im Sinne von Hessen und Rheinland-Pfalz, viele Beamte befinden sich noch in der freien Heilfürsorge!
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: Hessische Beihilfe Änderung: Mogelpackung zum 01.11.2015? Pro und Kontra Beihilfe und Versicherung!