Justiz-Skandal beim AG München? Strafverfahren wegen angeblicher BELEIDIGUNG – „Stadtjugendamt“ ./. Papa?

By behoerdenstress13

P1170639

Pressemitteilung

+ Strafverfahren wegen angeblicher BELEIDIGUNG – „Stadtjugendamt“ ./. Papa +
Das Strafverfahren findet am 28.05.2015 um 10:45 Uhr – A122 1. Stock – Nymphenburger Str. 16 – 80335 München

https://www.facebook.com/events/942936169064629/

Wir waren bereits um 9.30 Uhr vor Ort, da vor dem Verfahren Jugendamt ./. Papa wg. angeblicher Beleidigung ein ähnliches stattfand. Dem wollte man auch beiwohnen, da es sich um dieselben Nebendarsteller handelte.

Der Sitzungssaal war überraschend verlegt worden auf B 175. Dort angekommen war eine zusätzliche Absperrung, man nennt es auch Sicherheitskontrolle, die vor dem Sitzungssaal aufgebaut war.

Ohne Kontrolle allerdings konnten alle Prozeßbeobachter den Sitzungssaal betreten. Wir zählten zu diesem Zeitpunkt 8 Polizisten.

Gegen 10.20 Uhr forderten uns die Polizisten auf den Saal zu verlassen, weil die Richterin eine Verfügung erließ, in dem alle nochmals durchsucht werden sollten. Den Prozeßbeobachtern wurde alles abgenommen. Selbst Stifte und Block durfte man nicht mit in den Saal nehmen. Bei einigen anderen Journalisten und mir wurde eine Ausnahme gemacht, da wir von der Presse waren.

Sogar der „Papa“, der sein Verfahren als nächstes hatte, wurde von einem Polizisten angesprochen, ob er der Herr XXX wäre. Soweit geht die Justiz mittlerweile, dass sie die Angeklagten scheint’s vorher googlen müssen, denn wie sonst hätte man den „Papa“ ansprechen können, ob er derjenige welche wäre.

Weit verspätet, fand dann mit 75 Minuten Verspätung die Verhandlung Jugendamt ./. Papa statt. Mittlerweile hatte sich die Anzahl der Polizisten von 8 auf 12 erhöht.

Der „Papa“ vertrat sich selbst und es war ein grandioser Auftritt. Niemand hätte es besser machen können. Sehr gut vorbereitet stellte der Papa 10 verschiedene Anträge gem. Art. 267 AEUV nebst umfangreichen Beweismitteln, die er einzeln und wortgenau ins Protokoll aufzunehmen wünschte und Antrag auf einen beschwerdefähigen sofortigen Beschluss stellte.

Der „Papa“ hatte den Beweis, dass Stadtjugendamt ein Unternehmen ist. Dies war erheblich, für die Tatsache, ob die Leiterin dieses Unternehmens überhaupt einen Strafantrag hätte stellen können.

U.a. handelte es sich um Anträge zur Feststellung der Legitimation, der Missachtung der Menschenrechte, das Ignorieren von Entscheidungen höher gestellter Gerichte, die Frage ob Staats- oder Scheingericht, das Missachten der eigenen Vorschriften, Richtereid, Hochverrat, ob der Geschäftsverteilungsplan legitim ist, für welchen Staat sie arbeiten würden etc.

Der „Papa“ wiederholte immer wieder seine Fragen, die eigentlich nur mit Ja oder Nein bzw. mit einem Wort von einem Juristen hätten beantwortet werden können und ließ nicht locker. Man sah förmlich, wie die Richterin und der Staatsanwalt überrascht und überfordert waren. Entweder antworteten diese überhaupt nicht, waren oder machten einen verblüfften Eindruck. Die Richterin kannte nicht einmal den Art. 267 AEUV und der „Papa“ sah sich veranlasst diesen Artikel der Richterin – einer Juristin – zu erklären!

Auf ein paar Fragen allerdings antwortete die Richterin sehr zögerlich. Sie gehe davon aus, dass der Geschäftsverteilungsplan ordnungsgemäß wäre, sie arbeite für den Freistaat Bayern und sie könne ihren Dienstausweis vorzeigen.

Nach jedem Antrag wurden diese auf Antrag des Staatsanwaltes zurückgewiesen. Eine Vorabentscheidung wurde abgelehnt, da Rechtsmittel der Berufung und Revision bestehen würden bzw. man könne in die nächste Instanz gehen.

Die Zeugin, die Leiterin des Stadtjugendamtes München, war zwar geladen. Sie war aber nicht erschienen und wurde auch vom Gericht nicht vermisst! Ein Schelm, der Böses denkt ….. ? Auch das Gericht teilte mit keiner Silbe etwas über die Zeugin mit. Wollte man sie etwa vor den zahlreichen Prozeßbeobachtern schützen?

Nachdem alle Anträge gestellt waren, die der „Papa“ mit seiner Rechtssicherheit u.a. begründete und dass er sich zum Sachverhalt nicht äußern würde, da vorherige Anträge nicht beantwortet werden konnten gab er bekannt, dass er nun den Saal verlassen würde und die zahlreichen Prozeßbeoachter taten es ihm gleich.

Wir Journalisten blieben und die Richterin verhandelte weiter. Der Gerichtsschreiber allerdings war sehr verwirrt. Wir bekamen mit, dass er die Richterin fragte, ich zitiere: „Sie können doch jetzt nicht weiter verhandeln, wenn der Angeklagte nicht da ist.“

Die Richterin ließ sich scheint’s vom Gerichtsschreiber nicht bloßstellen und eröffnete die Beweisaufnahme ohne dem Angeklagten und ohne Zeugin, die darin lag, dass sie lediglich die Schreiben des „Papas“ vorlas, die er der Leiterin des Stadtjugendamtes und dem „Sachbearbeiter“ schrieb.

Der „Papa“ wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen verurteilt, da die Beweisaufnahme, man lese und staune, die Schuld ergeben hätte.

Der „Papa“ hatte – wie es in einem Strafprozess vorgesehen ist – nicht das letzte Wort.

Live aus München, am 29.05.2015

Celine Freifrau von Marschall

Journalistin

Einsortiert unter:Bayerische Landtag, Bayern, Bayernsumpf, Befangenheit, behoerdenstress, Betrug, Betrugsverdacht, CDU, CSU, CSU-Skandal, CSU-Sumpf, Demokratie, Demokratur, Deutschland, Die Anstalt, Die Richter und ihre Denker, Dirk Lauer, Diskriminierung, Disziplinarverfahren, Eilmeldung, EILT, Entlassung, Ermittlungen, Europa, Fall, Fall Mollath, Frankfurt, Gefälligkeitsgutachten, Gericht, Gerichtsverfahren, Gudrun Rödel, Gustl Mollath, Gutachten, Gutachter-Skandal, Hessen, Innenministerium, innere Sicherheit, Journalist, Justiz, Justiz-Opfer, Justiz-Skandal, Justizversagen, JVA, Käufliche Justitia, Korruption, Kritiker, Landesregierung, Landgericht, Manipulation, Medien, Medizin, Medizin-Opfer, Medizin-Skandal, Menschen, Missbrauch, Mobbing, Mobbingbeauftragter, Nachrichten, NEWS, Politik, Politik Hessen, Politik-Skandal, Polizei, Polizei-Skandal, Polizeiarzt, Polizeibeamter, Polizeibeamtin, Polizeidienst, Polizeieinsatz, Polizeigewalt, Polizeimobbing, Polizeipanne, Prügel, Presse, Pressefreiheit, Psychiatrie, Psychiatriesierung, Psychogutachten, Psychopharmaka, Qualen, Rechtsanwalt, rechtswidrig, Richter, Sicherheit, Skandal, Skandal-Urteil, SkandalMedizin, Uncategorized, unschuldig, Unterschlagung, Urteil, Verdachtsfälle, Verfahren, Vetternwirtschaft, Vorteilsnahme, Vorwürfe, Whistleblower, Willkür, Zeitung, Zerstörung Tagged: 60 Tagessätze, 8 bis 12 Polizisten, Affäre, AG München, Aktuell, Aktuelles, Angeklagte, Anklage, Anschlag, Antrag, anwalt, Art. 267 AEUV, Aufklärung, Aussagen von Ulvi, Ausschuss, B 175, Bayerischer Rundfunk, Bayern, Bayreuth, Beleidigung, Berlin, Bouffier, Brandenburg, Bundestag, Bundeswehr, CDU, Celine Freifrau von Marschall, Christine Haderthauer, Deutschland, die Freiheit von Ulvi, die Polizei, dirk lauer, Dr. Leipziger, Druckfrisch, Eilmeldung, Eilt, Eltern, Ermittlungen, EU, Euro, Europa, Facebook, Flüchtlinge, Flüchtlings, Flughafen, Frankfurt, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Frankfurter Neue Presse, Frankfurter Rundschau, Frankreich, Freispruch, Freistaat Bayern, Gefängnis, Geldstrafe, Gericht, Gerichtsschreiber, Geständnisses von Ulvi, Gewalt, Gudrun Rödel, Gustl Mollath, Gutachten, Gutachter, Haft, Hessen, Hessischer Rundfunk, Journalistin, Jugendamt, Justiz, Justiz-Skandal, JVA, Kinder, Landesregierung, Landtag, Lehrer, Maßregelvollzug, München, Medien, Missbrauch, Mobbing, Mord, Nachrichten, New York, NEWS, NSA, NSU-Prozess, Opfer, Papa, Papas, Peggy Knobloch, Politik, Politiker, Polizei, Polizei-Skandal, Polizeigewalt, Polizist, Polizisten, Pressespiegel, Protokoll, Prozeßbeobachter, Prozess, Psychiatrie, Rüsselsheim, Revision, Richter, Richterin, Sebastian Edathy, Sicherheit, Skandal, SPD, Staatsanwalt, STAATSANWALTSCHAFT, Stadtjugendamt, Strafprozess, Strafverfahren, Tugce, Uli Hoeneß, Ulvi Kulac, Urteil, USA, Volker Bouffier, Wiederaufnahmeverfahren, Wirtschaft, www.behoerdenstress.de, Zeugin

: Justiz-Skandal beim AG München? Strafverfahren wegen angeblicher BELEIDIGUNG – „Stadtjugendamt“ ./. Papa?