Justizreport : BGH hebt #Skandal-#Urteil zu umstrittenem #SEK-Einsatz wegen Rechtsfehler auf!

Schlappe für das Kölner Landgericht: Wie der “Kölner Stadt-Anzeiger” (Donnerstags-Ausgabe) aus Justizkreisen jetzt erfuhr, hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall der pannenreichen Festnahmeaktion des Lebensmittel-Lieferanten Karim Panahi, 57, durch ein Spezialeinsatzkommando der Polizei (SEK) im Juni 2011 am Kölner Großmarkt das Urteil aufgehoben. In dem vierseitigen Beschluss kam der 2. Strafsenat in Karlsruhe bereits im Herbst 2017 zu dem Schluss, dass der Schuldspruch gegen den deutsch-iranischen Kaufmann Rechtsfehler aufweist. So habe die 21. Strafkammer des Vorsitzenden Jörg Michael Bern in ihrem Schuldspruch der überlangen Verfahrensdauer im Strafmaß “keine eigenständige Bedeutung zugemessen”. Der Prozess um den fehlgeschlagenen Zugriff, bei dem SEK-Beamte 109 Schüsse auf Panahi abgefeuert und ihn schwer verletzt hatten, soll nun am 26. April durch eine andere Strafkammer erneut aufgerollt werden. Erst fünf Jahre nach dem Geschehen war der Unternehmer aus formalrechtlichen Gründen zwar vom versuchten Totschlag freigesprochen worden, dennoch hatte das Gericht festgestellt, dass Panahi zuerst auf die SEK-Beamten geschossen habe und diese aus Notwehr zurückgefeuert hätten.

Seinerzeit war der Angeklagte einzig wegen schwerer Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Seine Verteidiger Gottfried Reims und Markus Bündgens sehen sich in ihrer rechtlichen Auffassung durch den BGH-Beschluss bestätigt: “Es ist ein Skandal, wie die Kölner Polizei, Staatsanwaltschaft und am Ende die hiesigen Gerichte mit unserem Mandanten umgegangen sind.” Es sei nun zu hoffen, dass in dem neuen Verfahren, “endlich eine gerechte Lösung gefunden wird”.

https://www.ksta.de/koeln/109-schuesse-auf-lebensmittelhaendler-bgh-hebt-urteil-zum-koelner-grossmarkt-auf-30036840

 

Kölner Stadt-Anzeiger