Es ist nur ein Aktenzeichen 2UF 44/15. Aber es geht um meine Kinder, die lebendig sind.
Getrennte Väter kennen die nun folgende Geschichte zu Genüge, die Familiengerichte und die sogenannten Helfer in den Jugendämtern leisten immer noch Schützenhilfe, wenn sich verlassene Ex-Partnerinnen an den Vätern ihrer Kinder rächen.
Ich bin so ein Vater. Mein jüngster Sohn hat heute Geburtstag. Ich kann ihn nicht mal anrufen, da seine Mutter die Telefonnummer geändert hat. Es macht zwar kaum einen Unterschied, weil sie mich sowieso seit fast einem Jahr nicht mit den Kindern sprechen lässt – aber es tut dennoch weh. Das soll es ja auch.
Ein Sorgerechtsverfahren habe ich in zweiter Instanz verloren. Der Senat glaubt, in der Sache richtig entschieden zu haben – da meine Gründe an der Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter zu zweifeln nur auf Behauptungen beruhen würden. Ein Gutachten sah man nicht als erforderlich an. Die hohen Herren und Damen entscheiden selbst, auch ob sie in einer Angelegenheit befangen sind, obliegt ihrem Gutdünken.
In der Pfalz ist das Deutschland 2015 noch nicht so ganz angekommen – dort spricht man immer noch Dialekt und scheint der Überzeugung zu sein, dass jede Mutter nur das Beste für ihre Kinder will.
Ein bißchen Gewalt seitens des neuen Partners in der Erziehung sei noch keine Kindeswohlgefährdung, vor allem da sie einen erzieherischen Hintergrund gehabt haben soll. Die Schilderungen der beiden Parteien weichen logischerweise beträchtlich voneinander ab, doch ich habe gehört, mehrfach gehört, was mir meine Kinder erzählt haben. Dass sie vor Gericht etwas anderes, weniger Drastisches sagen, überrascht mich nicht, denn natürlich haben sie ihre Mami lieb und wollen sie schützen.
Kein Kind sagt vor Autoritäten etwas Negatives über seine Eltern – es sei denn, es ist massiv beeinflusst. Das habe ich bei allem Zorn jedoch nicht getan.
Bei der ersten Anhörung darf die Mutter die Kinder wieder mitnehmen. Es folgen weitere Termine, der Umgang findet noch genau zweimal statt, dann angeblich liegen Gründe vor, dass er nur noch eingeschränkt und stundenweise sein soll.
Alle Verfahrensbeteiligten finden, ich soll mich nicht so anstellen, schließlich hätten die Kinder doch ihren Papa lieb und bald würde alles wieder so wie vorher sein und sie würden wieder regelmäßig alle 14 Tage kommen. Der gegnerische Anwalt bringt vor Gericht vor, ich solle meinen Antrag auf Sorgerecht einfach zurückziehen, dann könne der Umgang wieder vollumfänglich zugebilligt werden.
Ich empfinde einen solchen Kuhhandel vor Gericht eher als Nötigung, ganz sicher nicht als Angebot.
Die Verfahren schleppen sich dahin, es wird Weihnachten, das neue Jahr beginnt, nichts geschieht. Später heisst es, die Familienrichtern Frau Dr. K sei krank gewesen. Ein Kollege übernimmt den Fall und schließt nach wenigen Minuten die Anhörung, weil ihm deutlich wird, dass sich beide Eltern nicht über den Umgang einigen können.
Wäre dies der Fall, dann säßen wir ja auch nicht da. Leider fasst er einen Beschluss ohne konkrete Angaben, verwechselt auch wichtige Daten, da er in der kurzen Zeit die Akten nicht gründlich genug studieren konnte. Ich lege Beschwerde ein. Wieder eine Verzögerung – jetzt ist das OLG Zweibrücken zuständig. Auch dort lebt noch die gute alte Zeit fort, als Mütter noch Mütter waren.
Immerhin verfasst der Senat, so nennt sich das Richtersammelsurium, einen konkreten Beschluss zum Umgang und droht bei Verstößen dagegen mit einem empfindlichen Ordnungsgeld oder Ordnungshaft.
Das ist wenigstens etwas. Nach der Anhörung verschwindet die Kindesmutter so schnell wie möglich, dass selbst auch die Verfahrensbeiständin der Kinder etwas empört davon Kenntnis nimmt. Im Gespräch macht sie noch mal deutlich, dass sie keineswegs davon ausgeht, dass der Umgang mit mir meinen Kindern schaden würde – wie auch?
Dass die Kindesmutter entgegen ihrem vollmundigen Bekunden im Gerichtssaal keinerlei Interesse daran hat, den Umgang mit dem Vater zu unterstützen oder einfach nur zu zu lassen, hört sie nicht so gerne, aber nun ist einige Zeit vergangen.
Laut Beschluss des OLG Zweibrücken, sollte an mindestens zwei Montagen eine Stunde begleiteter Umgang im Jugendwerk Landau stattfinden. Zuvor natürlich ein Gespräch mit beiden Seiten.
Ich bin pünktlich da und hoffe, meine Kinder zu sehen. Bekomme aber von dem hageren Mitarbeiter des psychologischen Dienstes später zu hören, dass die Mutter nur alleine erschienen sei.
Sie habe erst viel zu spät den Beschluss erhalten und könne die Kinder nicht entsprechend auf den Termin „vorbereiten“.
Immerhin ist der Mann ein Profi und deshalb nicht überrascht, dass auch ich nicht überrascht bin. Wir reden etwas und am kommenden Montag wäre der nächste Termin.
Wieder bin ich da, doch erneut sind meine Kinder nicht anwesend. Dieses Mal sei nur mein ältester Sohn dabei gewesen und habe erklärt, dass er den Papa nicht sehen wolle. Mein jüngerer Sohn, der heute Geburtstag hat, sei angeblich krank.
Wie sie es geschafft hat, meinen Sohn dazu zu bekommen, ist recht einfach – man nennt es auch Instrumentalisieren bzw. auch in diesem Fall Triangulation. Mein Sohn wollte mich nicht sehen, weil ich ihn für dumm halten würde, weil ich nicht wollte, dass er auf das Gymnasium geht. In der Tat habe ich gegen diesen Beschluss der Mutter Einspruch eingelegt, da er von der Grundschule ausdrücklich keine Empfehlung bekommen hat.
Diesen Streit auf die Ebene des Kindes zu bringen, d.h. mit dem Kind darüber zu sprechen, obwohl der Fall gerichtlich längst geklärt war, hat natürlich einen ablehnenden Effekt. Mütter wissen so etwas.
Da die Mutter ganz eindeutig gegen die Auflagen des Gerichtsbeschlusses verstoßen hat, schreibe ich eine Beschwerde und fordere Ordnungsmaßnahmen. Diese Beschwerde geht an das Amtsgericht zur ersten Instanz, weil die ursprüngliche Richterin jetzt wieder zuständig ist.
Ich faxe das Dokument zur Sicherheit noch mal dorthin – eine Strafanzeige unterlasse ich zunächst.
Es kommt sogar noch zu einem dritten Montag – ich bin wieder pünktlich da. Der Mitarbeiter informiert mich, dass die Kindesmutter ihn angerufen habe, dass sie beide Kinder nur schwer zum Mitkommen motivieren könne, sie aber jetzt bereit wären, mir ins Gesicht zu sagen, dass sie mich nicht sehen wollten.
Ich kann diese Art Professionalität nicht fassen und lehne dankend ab, denn ich habe mit zwei eingehaltenen Terminen längst meine Pflicht erfüllt.
Für den kommenden Samstag steht nun eigentlich unumstößlich fest, dass ich meine Kinder um 10 Uhr morgens abholen darf und die Kindesmutter diese wiederum um 18:00 Uhr bei mir abholen muss. Der Richter hatte sich hier an meiner Forderung orientiert, weil ich das Mitwirken der Mutter als positives Signal (Es ist okay für mich, wenn ihr zu eurem Papa geht) an die Kinder wichtig fand.
Mein Denkfehler hierbei war, dass dies auf richterliche Anordnung nicht erzwungen werden kann.
Ich fasse alles noch mal zusammen und schicke das an das Gericht – damit das einzige Mittel, das noch wirken kann, zum Einsatz kommt: Androhung von Ordnungsgeld und Vollstreckung des Umgangstitels durch einen Gerichtsvollzieher.
Wieder höre ich nichts und rufe bei Gericht an. Die Richterin weiss, wer ich bin und ich schildere kurz. um was es geht, und warum ich noch immer nichts gehört habe.
Es heisst, die Akten seien noch nicht da gewesen, solange könne man nichts machen. Ich solle eine Telefonnummer angeben für Rückruf und frage gezielt danach, ob sie am kommenden Wochenende gedenkt, den Beschluss vollstrecken zu lassen.
Am nächsten Tag rufe ich erneut, wie besprochen an, frühmorgens. Die Richterin sei außer Haus, heisst es nun. Außerdem sei mein Schreiben unleserlich, zu hell gedruckt, ich solle es noch mal senden. Die Dame im Büro ist höflich, kann natürlich nichts dafür, aber mir platzt so langsam der Kragen. Natürlich ruft die Richterin mich nicht zurück – es sei doch auch morgen noch genug Zeit. Es bringt nichts, was vielleicht noch nichts heisst, aber nach all den Erfahrungen habe ich keinerlei Vertrauen mehr in diese Justiz und ihrem angeblichen Ansinnen, das Kindeswohl zu wahren.
Sie wollen sich eher die Arbeit vom Hals halten – ginge es um Marshmallows wäre das legitim – hier aber geht es um das Kindeswohl und die Rache einer Frau, die allerdings nicht nur mich, sondern auch die Kinder nachhaltig trifft und weiter schädigen wird, wenn es so bleibt.
Es ist das Jahr 2015 doch immer noch tiefstes Mittelalter – ein Vater kann einfach nicht gut sein! Im Zweifelsfalle gelten Kinder noch immer als alleiniger Besitz der Mütter.
Was gilt ein Gesetz, ein Stück Papier, wenn es nicht durchgesetzt wird? Was gelten Kinderrechtskonventionen und die Ächtung nicht nur von Gewalt, sondern von allen entwürdigenden Maßnahmen in der Erziehung, wenn die Täterinnen nicht zur Verantwortung gezogen werden?
Die Kinder zu instrumentalisieren, sie dem Vater zu entfremden ist eine besonders perfide Form der Kindesmisshandlung und oft der Ausdruck einer Persönlichkeitsstörung.
Ich werde mich weiter zur Wehr setzen, gegen diese Demontage und auch wirtschaftliche Vernichtung meines Vaterseins ankämpfen – Kinder brauchen beide Eltern – ein Grundsatz, der einen Dreck wert ist, solange man ihn nicht verinnerlicht. Ich warte auf das Wochenende…
Quelle / Link:
http://opposition24.de/majestaetsbeleidigung-wenn-ein-vater-das-sorgerecht-beantragt/227320
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: Majestätsbeleidigung: Wenn ein Vater das Sorgerecht beantragt?