Paukenschlag im Lande Bayern? Der Fall Ammer: 105 Tage fixiert und nichts ist passiert?

By behoerdenstress13

Screenshot (1344) Psychiatrie

Bayerischer Landtag

Maximilianeum

81627 München

Petition 05.10.2015

Meine Adoptivtochter Stephanie wurde 1999 im Alter von 20 Jahren wegen versuchter Brandstiftung, nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Nach fünf Jahren Aufenthalt in der geschlossenen Abteilung in Taufkirchen /Vils kam sie auf Grund eines von ihrem Richter beantragten Gutachtens auf Bewährung frei. Nach zwei Jahren relativ guten Verhaltens in Freiheit, wurde sie suchtrückfällig und die Bewährung widerrufen. Sie verbrachte ein Jahr im BKH Straubing und wurde im April 2008 wieder nach Taufkirchen verlegt.

Hier begann nun eine Zeit, in der nach meiner Überzeugung gegen die Menschenwürde verstoßen wurde.

Von Beginn an wurde Stephanie im Überwachungsraum isoliert untergebracht. Hofgang und Besuche wurden bei Fehlverhalten rigoros gestrichen. Erst nach Intervention meines Rechtsanwaltes, durfte ich Kontakt zu ihr herstellen. Zur Isolation kam jetzt immer häufigeres Fixieren, d.h. mit Händen und Füßen ans Bett gefesselt, mit der Begründung der Selbst- oder Fremdgefährdung. Im ersten Halbjahr 2009 zählte ich 33 Tage Fixierung. Davon alleine im Juni zusammenhängend neun Tage Fixierung mit nur einem Tag Unterbrechung. Durch die häufige Fesselung bekam meine Tochter ein offenes Fußgelenk und wunde, aufgelegene Fersen. Ihr Zustand, vor allem ihr psychischer wurde immer schlechter. Sie konnte kaum mehr zusammenhängend sprechen oder eine kurze Unterhaltung führen und war von panischer Angst vor den Fesselungen erfüllt. Es fand keinerlei anderweitige Therapie statt.

Erst nach zwei Interventionen meiner Familie und meines Rechtsanwaltes und einer Anforderung der Pflegeprotokolle über das letzte Jahr, stellte man das Fixieren ein und begann mit einer schrittweisen Eingliederung in den Stationsalltag.

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Juristisch konnte, laut meinem Rechtsanwalt, gegen die Isolation und Fixierung nicht vorgegangen werden, da in Bayern Ärzte in forensischen Kliniken diese ohne Zeitbeschränkung anordnen können, wenn sie es aus therapeutischen- oder Sicherheitsgründen für angemessen empfinden.

Meine Recherche im Internet zeigte aber, dass andere Bundesländer ein Maßregelvollzugsgesetz haben, in dem Isolation und Fixierung strenger Überwachung und Genehmigung bedürfen und immer zeitlich eng begrenzt sind.

Das bayerische Unterbringungsgesetz lässt den Ärzten große Freiheit und die Patienten sind dem schutzlos ausgeliefert.

Mir geht es nicht nur um das Einzelschicksal meiner Tochter, die habe ich jetzt weitgehend aus der Fesselung freigekämpft. Mir geht es grundsätzlich um die Verletzung der Menschenwürde und Menschenrechte in der forensischen Psychiatrie in Bayern, die sich in meinen Augen als fast rechtsfreier Raum darstellt.

Ich bitte Sie daher, das bayerische Unterbringungsgesetz entsprechend zu ändern.

Den Beratungstermin bitte ich mir mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

I. Ammer

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