Die Hofer Staatsschutz-Beamten verweisen heute in einem Artikel der Frankenpost Tag auf § 130 des Strafgesetzbuches, also den Tatbestand der Volksverhetzung: wer zum Hass aufstachelt, zu Gewalt auffordert, verächtlich macht, verleumdet, oder die Menschenwürde anderer angreift, und zwar in Bezug auf eine „nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“, der macht sich schuldig.
Gemäß diesem Artikel hat sich ein ehmaliger “angeblicher Unterstützer” von Ulvi mit seinem Verhalten eindeutig schuldig gemacht; keiner gibt ihm das Recht, in einer derart hetzerischen Art die Menschenwürde von Ulvi anzugreifen; es ist bekannt, dass bereits Ermittlungen gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft Hof laufen.
Entgegen seiner Erklärung, weiter sich für Gerechtigkeit von Ulvi einzusetzen, stachelt „der Herr“ hinterhältig in Foren gegen Ulvi und seine Betreuerin auf und macht die beiden und seine Familie verächtlich.
Er stellt unbefugt Auszüge aus Vernehmungsprotokolle ins Netz einzig und allein mit dem Ziel der Hetze gegen diesen behinderten Menschen und sein Umfeld.
„Er“ weiß als ehemaliges Mitglied der Bürgerinitiative ganz genau, dass Ulvi zwar Aussagen machte, aber dafür keinerlei Beweise erbracht werden konnte, was selbst von der Polizei festgestellt wurde.
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