Politik-Kritik: #Journalist reicht #Beschwerde gegen #Malu #Dreyer ein! Verletzt Dreyer das #Neutralitätsgebot im Fall #Kandel?

Was erlaubt sich Dreyer? Wie Epochtimes berichtet hat ein Journalist Beschwerde gegen Malu Dreyer im Fall der Demonstrationen in Kandel eingereicht! Die Ministerpräsidentin verletze das Gebot von staatlicher Neutralität,  weil sie sich gegen Hass und Hetze bei den Demos in Kandel einsetzt! Dadurch würde die Politikerin persönlich und im Namen der Landesregierung Partei ergreifen! Der am 14.03.2018 veröffentlichte tweet, mit der Stellungsnahme zu den Demonstrationen in Kandel  der Ministerpräsidentin war der Auslöser der Beschwerde! Der Journalist beruft sich auf Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Aktenzeichen 2 BvE 1/16, vom 27.02.2018 und Art. 8, Abs. 1 GG, Versammlungsfreiheit(siehe Unten)!

 

Art. 8 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

 

– 2 BvE 1/16 –

 

  1. Auch außerhalb von Wahlkampfzeiten erfordert der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien die Beachtung des Gebots staatlicher Neutralität.

 

Link auf die Homepage der Landesregierung RLP:

https://www.rlp.de/