#Politikreport: #Landtagspräsidentin #Brakebusch (#CDU) soll #Stellenausschreibung #maßgeschneidert #haben!

Die Besetzung eines wichtigen Verwaltungspostens im Landtag von Sachsen-Anhalt belastet das Verhältnis zwischen der CDU-Fraktion und Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch (CDU). Nach Informationen der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Freitagsausgabe) stand die 64-Jährige in der Fraktionssitzung am Dienstag heftig in der Kritik. Dort gibt es den Verdacht, dass Brakebusch eine Ausschreibung so formuliert hat, dass ein von ihr gewünschter Kandidat die besten Chancen hat. “Wenn sie das nicht korrigiert, kann es für sie eng werden”, urteilt ein prominenter Christdemokrat laut Zeitungsbericht.

Der Streit tobt um die Stelle des Landtagsdirektors. Der Spitzenbeamte leitet die 130-köpfige Verwaltung, die den Parlamentsbetrieb möglich macht. Der Posten mit B 8 besoldet, Grundgehalt 10.300 Euro monatlich. Anders als Staatssekretäre in den Ministerien, die nur wenig besser bezahlt werden, ist der Landtagsdirektor unkündbar. Eine Mitte März veröffentlichte Stellenausschreibung beschränkt den Kreis der möglichen Bewerber auf ein extrem enges Feld. Bewerber aus Unternehmen, Hochschulen, Kommunen sind ebenso ausgeschlossen wie solche aus anderen Bundesländern. In Frage kommen ausschließlich Beamte auf Lebenszeit “aus der unmittelbaren Landesverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt”. Voraussetzung ist zudem ein Amt der Besoldungsgruppe B 5, Berufserfahrung in einer obersten Landesbehörde sowie – eine weitreichende Einschränkung – “vertiefte Kenntnisse im Parlamentsrecht”.

Ein Mann, der all dies vereint, ist Torsten Gruß, einer der zwei Abteilungsleiter und kommissarisch amtierender Direktor. “Die Ausschreibung scheint genau auf ihn zugeschnitten zu sein”, ärgert sich ein Spitzenfunktionär der CDU. Nach Informationen der Zeitung hat CDU-Fraktionschef Siegfried Borgwardt vergeblich darauf gedrängt, den Top-Posten deutschlandweit auszuschreiben. Landtagspräsidentin Brakebusch weist die Kritik zurück. Die Ausschreibung basiere auf den Maßstäben Eignung, Befähigung und fachliche Leistung, sagte sie der Zeitung. “Für den Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens sind sachliche Gründe nicht ersichtlich.” Es gebe “mehrere” Bewerber – wie viele, lässt sie offen.

Mitteldeutsche Zeitung