ZUWANDERER-KRIMINALITÄT: Die SCHOCKIERENDEN Fakten! (1)

 

 

 

Diese Zahlen sind politischer Sprengstoff!

Am 24. April 2017 wird Bundesinnenminister Thomas de Maizière die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2016 vorstellen.

Nachfolgend bereits vorab die schockierenden Fakten über Gewalttaten (Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit und gegen die sexuelle Selbstbestimmung) von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Deutschland.

Diese Informationen basieren auf den Kriminalstatistiken der Bundesländer und erfassen naturgemäß nur jene Straftaten, die der Polizei bekannt geworden sind.

Deshalb darf ZUSÄTZLICH noch von einer HOHEN Dunkelziffer an unentdeckten oder nicht angezeigten Delikten ausgegangen werden.

Außerdem: Für die exakte statistische Erfassung von Asylbewerbern und Flüchtlingen gibt es ein zusätzliches Problem. Die Kategorie „Zuwanderer“ ist ungenau, denn darunter fallen Asylberechtigte und Schutzberechtigte, Asylbewerber, Kontingent- und Bürgerkriegsflüchtlinge sowie Nicht-EU-Ausländer mit einer Duldung oder mit illegalem Aufenthalt. Um diese Kategorie auf Flüchtlinge und Asylbewerber zu beschränken, rechnen darum manche Bundesländer die sogenannten „Illegalen“ heraus. Andere wie Bremen und Brandenburg verzichten ganz auf die Nennung von Zuwanderern und erfassen nur die viel umfassendere Gruppe aller „nichtdeutschen Tatverdächtigen“.

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