Urteil VG Frankfurt: Rechts­refe­ren­darin darf Kopf­tuch tragen!

 

Eine muslimische Rechtsreferendarin darf während ihres juristischen Vorbereitungsdienstes ein Kopftuch tragen, entschied das VG Frankfurt. Für ein Verbot gebe es keine gesetzliche Grundlage.  

Das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt am Main hat dem Eilantrag einer muslimischen Rechtsreferendarin stattgegeben, mit dem sie die Ausübung ihres juristischen Vorbereitungsdienstes mit einem Kopftuch begehrt (Beschl. v. 13.04.2017, Az. 9 L 1298/17.F).

 

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