Elbe-Urteil: Pläne für Elb­ver­tie­fung müssen über­ar­beitet werden!

BVerwG zu Habitatschutzrecht

 

 

 

 

Für die Hamburger Hafenwirtschaft ist die Elbvertiefung unverzichtbar, für Umweltschützer ein Desaster. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht den Streit vorerst entschieden.

Die Pläne für die umstrittene Elbvertiefung müssen überarbeitet werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am Donnerstag in Leipzig entschieden. Es gebe noch rechtliche Mängel, die von den Behörden nachträglich mit ergänzenden Planungen behoben werden könnten. In seiner jetzigen Form sei der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig und nicht vollziehbar. Insbesondere werde die habitatschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung für die nach der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie besonders geschützte und nur an der Elbe vorkommende Pflanzenart Schierlings-Wasserfenchel den strengen Schutzanforderungen nicht in jeder Hinsicht gerecht, entschied das Gericht (Urt. v. 09.02.2017, Az. 7 A 2.15).

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