Aufruf Psychiatrie: Armes Deutschland, Psychiatrie-Opfer sucht Anwalt!

By behoerdenstress13

Screenshot (1333) Psychiatrie

Sehr geehrte Damen und Herrn,

ich bin auf der suche nach einem Anwalt der bereit ist diesen nachfolgenden Fall aufzurollen und eine wiederaufnahm, des Verfahrens zu erreichen.

Leider bin ich nach den 18 Jahren der Zwangsbehandlung mittellos und lebe von Harz 4 sollte es einem Anwalt jedoch gelingen Schadensersatz Ansprüche zu erstreiten bin ich bereit ihm einen gewissen %-Satz nach erfolgreichem Zahlungseingang zu spenden.

Im Jahre 1996 war ich 14 Jahre alt und ich habe beim spielen Kinder gefesselt und einem Jugen habe ich eine Stofftasche über den Kopf gezogen mehr habe ich nicht getan.

Daraufhin suchte sich meine Pflegemutter Hilfe beim zuständigen Familiengericht und der Richter Herr Hennig (heute in Rente) wies mich mit einem Beschluss nach dem Rheinland-Pfälzischen PsychKg in die Kinder- und Jugendpsychiatrie Klingenmünster ein.

Am 15.07.1996 (1 Monat nach meinem 14then Geburtstag) wurde ich dann von meiner Pflegemutter auf eine geschlossene Kinder- und Jugendpsychiatrie gefahren.

Am 29.10.1996 wurden in einem Jugendpsychiatrischen Bericht folgende Diagnosen gestellt:

  1. Störung des Sozialverhaltens und der Emotion (ICD 10: F 92.8)
  2. Aufmerksamkeitsstörung (ICD 10: F98.8)
  3. Kombinierte und umschriebene Entwicklungsrückstände (ICD 10: 83)

Daraufhin wurden Psychopharmaka vergeben Dipiperon 30 mg – 30 mg – 30 mg.

Ich wurde in dieser Einrichtung bis zum 25.09.1998 gegen meinen Willen behandelt und therapiert, Jahr für Jahr hat der gleiche Richter immer wieder die Beschlüsse des Stationsarztes durch gewunken.

Am 25.09.1998 ergingen aus dem vorläufigen Abschlussbericht der Einrichtung folgende Diagnosen:

  1. Störung der Sexualpräferenz (ICD 10: F 65.8)
  2. Kombinierte Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung (ICD 10: F 90.1)
  3. Kombinierte und umschriebene Entwicklungsrückstände (ICD 10: 83)
  4. Zustand nach Alkoholembryophatie ( G 93)

Bei meiner Entlassung war ich dann mit den Psychopharmaka Truxal 100 mg – 100 mg – 100 mg und Pertrofan 2 mg – 1 mg – 0 mg eingestellt.

*Wobei hier anzumerken ist das der Hersteller von Truxal schreibt das es an Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren nicht verabreicht werden darf, da es keine ausreichende Studien für diese Anwendungsgruppe gibt.

Ich wurde jedoch nicht in die Freiheit entlassen sondern in ein Jugendheim für schwererziehbare Kinder- und Jugendliche nach Bitburg.

Dort wurde ich in einer Gruppe für sexuallaufällig gewordene Kinder- und Jugendliche (Pinardie Haus) untergebracht.

Da der Psychiater meinte das es besser sei wenn ich unter Kontrolle stände und meine Medikamenteneinnahme regelmäßig kontrolliert wird und ich in diesem geschütztem Rahmen meine Ausbildung machen könnte.

Der zuständige Psychologe Herr Jan K. wollte mit aller Gewalt das ich mich wegen der beiden Taten von 1996, als ich erst 14 Jahre alt war, selbst anzeige, da dies als therapeutisch sinnvoll angesehen würde.

Nach Rücksprache mit meinen Pflegeeltern und den Eltern der damaligen “Opfer” wollte niemand eine Anzeige nach den Jahren machen.

Es gab auch eine Verweigerungshaltung der Eltern der beiden Kinder, diese sagten dass Sie Ihre Kinder nicht zum Gericht bringen werden und sie dort keine Aussage machen werden.

Nachdem ich mich dann weigerte, wurde ich am 21.06.1999 von einer Sachbearbeiterin Frau Preiß K. vom Kreisjugendamt Trier-Saarburg mit dem Worten “ich möchte eine Tickende Zeitbombe Anzeigen” angezeigt wegen genau dieser beiden Taten von 1996.

Das Kinder- und Jugendheim lies mich notfall mässig in die Kinder- und Jugendpsychiatrie Trier einweisen, mit der Begründung ich habe angeblich Suizidgedanken und wäre aggressiv.

Während ich in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Trier saß nutzte die Jugendeinrichtung die Zeit um mich in einer Nacht- und Nebelaktion zu entlassen. Meine kompletten Sachen wurden gepackt und mir in Mülltüten in die Kinder- und Jugendpsychiatrie gesendet.

Am 28.01.2000 erstellte der Jugendpsychiater Dr. Med. C Göpel ein Jugendpsychiatrisches Gutachten zu meiner geistigen Einsichts- und Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt der 1996 war.

Der Gutachter Schrieb Zitat: “Eine erhebliche schuldmindernde psychiatrische Erkrankung oder tiefgreifende Bewusstseinsstörung entfällt für den Tatzeitpunkt.

Geminderte Einsichts- und Steuerungsfähigkeit infolge der sadistisch-pädophilen Orientierung, noch erschwert durch herabgesetzte Impulssteuerung aufgrund Intelligenzminderung sowie hyperaktiver Störung sind anzunehmen und erfüllten dann die Vorrausetzungen für eine sogenannte “schwere seelische Abartigkeit” nach § 21 StGB…….

……Zusammenfassend besteht bei dem Jugendlichen nach kritischer Abwägung ein mittleres Risiko, das zukünftige erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind. Dies insbesondere deshalb, da bisher nicht abschließend beurteilbar ist, ob die sexuelle deviante Ausrichtung des Jugendlichen nur als Durchgangsstadium einer noch unreifen Sexualität, bei der oft aggressive und sexuelle Impulse nebeneinander gesehen werden, bertachtet werden kann oder bereits von einer stabilen dauerhaften pathologischen Sexualpräferenz auszugehen ist.” Zitat Ende.

*Das ist so als würde ich sagen Sie haben Krebs aber es könnten auf einfach nur Flecken auf dem Röntgenbild sein aber ich behandle Sie vorsorglich mit einer Chemotherapie.

Medikamentös wurde ich wieder gegen meinen Willen behandelt mit den Psychopharmaka:

Tegretal 300 mg 0 mg 300 mg
Androcur 50 mg 25 mg 50 mg
Truxal 100 mg 100 mg 100 mg
Akineton Retard 1 Tab. 0 0
Risperdal 2 mg 2 mg 2 mg

Während der Begutachtung durch Herrn Dr. Med. C. Göpel stand ich die gesamten Zeit unter dem Einfluss dieser starken Medikamente deren Nebenwirkungen Liste fünf Dina A 4 Seiten füllt.

Am 29.06.2000 (Einen Monat nach meinem 18. Geburtstag) kam es dann zum Showdown vor dem Jugendschöffen Gericht in Trier dessen Vorsitz Herr Richter Becker hatte.

Herr Becker betrat um 10, 15 Uhr mit den Jugendschöffen den Raum schaute auf die Uhr und meinte, Zitat: “Bis 11.00 Uhr werden wir hier doch hoffentlich durch sein, denn ich habe einen Wagen bestellt der den Angeklagten in die Klinik Nette Gut Fahren soll” Zitat Ende, den Raum.

Ich muss hier anmerken das ich zu diesem Zeitpunkt ebenso unter den oben genannten Medikamenten stand und nicht in der Lage war in irgendeiner weiße zu verstehen was da gerade vor sich ging.

Die Mutter des ersten Opfers dem ich die Tasche über den Kopf gezogen hatte wurde gehört und Sie sagte noch zu meinen Gunsten aus, dass der Junge nie irgendwelche Schäden oder seelische Verletzungen davon getragen hätte, ebenso wenig kam es zu Albträumen oder sonstigem.

Das Opfer selbst wurde nicht geladen und musste auch keine Aussage machen.

Die Mutter des zweiten Opfers erschien gar nicht erst vor Gericht, da sie der Meinung war das es dort nichts zu verhandeln gäbe und sie mit den Sachen von damals nichts zu tun haben möchten.

Meine Pflegemutter sagte aus das Sie hoffe, dass mein Psychiatrischer Leidensweg endlich mal ein Ende hätte und ich eine Ausbildung in meinem Leben machen könnte und das ich doch jetzt schon über 4 Jahre wegen einer Bagatelle behandelt worden wäre.

Danach wurde der Sachverständige Dr. Med. C. Göpel gehört, dieser wurde vom Richter gefragt ob ich denn seiner Meinung nach, nach dem § 20 oder 21 StGB gehandelt hätte? Daraufhin meinte der Gutachter nicht mit deutlicher Sicherheit sagen zu können, wonach ich gehandelt haben soll.

Nach 30 Minütiger Verhandlung erging das Urteil und meine Anwältin hat direkt auf das einlegen von Rechtsmittel verzichtet, wobei dieses war mit keinem der Angehörigen oder mit mir vereinbart worden ist.

Nach 45 Minuten hatten wir dann ein Urteil, welches auf den 26.06.2000 datiert und in dem zu lesen war, das eine Unterbringung wegen Nötigung pp nach §§ 7 Jgg 63 StGB angeordnet wird.

Zwei Stunden später befand ich mich in der Klinik Nette Gut in Weißenthurm und war ein verurteilter Straftäter nur weil ich mit 14 Jahren Fehler gemacht habe.

*Anzumerken ist hier das der § 63 StGB ohne den § 20 oder 21 ergangen ist was in Deutschland bereits eine Straftat ist da der § 63 StGB nur mit dem 20 oder 21 ergehen kann.

Am 27.07.2000 schrieb der Sachverständige der für meine Verurteilung maßgeblich zuständig war ein Schreiben über das Jugendamt Trier an die Klinik Nette Gut in dem er wieder neue Diagnosen benannte:

Zitat:

Multiaxiale Diagnose nach ICD 10:

Hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens (F90.1)

Diagnose Ergänzend:

  • Störung des Sexualpräferenz (sadomasochistische/pädophile Tendenzen)
  • Unterdurchschnittliche Intelligenz
  • Abnorme Psychosoziale Umstände (abweichende Elternsituation, Erziehung in einer Institution)
  • Adipositas per magna
  • Vermutlich Neuroleptika induzierte Gynäkomastie Zitat Ende

*Mann muss sich das mal vorstellen der Gutachter wirft mir vor Abnorm Psychosozial zu sein da ich ja bereits so lange eigesperrt wäre.

Und dann gibt er auch noch zu das aufgrund der viel zu hohen Neuroleptika Dosierungen vermutlich Folgeschäden entstanden sind.

Die Klinik Nette Gut hielt dieses Dokument unter Verschluss und das Jugendamt Trier-Saarburg sah keine Veranlassung es an das zuständige Gericht weiter zu leiten, da es widersprüchlich zum Einweisungsgutachten ist und sie mich entlassen hätte müssen.

Das heißt weder meine Angehörigen, der Staatsanwalt, mein Anwalt noch sonstige, die damit hätte Einspruch einlegen können kannte dieses Dokument.

Nach einem Behandlungsjahr schrieb die Klinik Nette Gut in Ihre 67e Stellungnahme folgende Diagnosen:

  • Hyperkinetische Störung (ICD 10: F 90.1)
  • Störung der Sexualpräferenz (ICD 10: F 65.9)
  • Intelligenzminderung (ICD 10: F 79.9)
  • Borderline-Typus (ICD 10: 60.31)

Im zweitem Jahr Schrieb die Klinik Nette Gut dann die Diagnose:

  • Emotional instabile Persönlichkeitsstörung, Borderline Typus (ICD 10: F 60.31)

Diese Diagnose behielt ich dann für die restlichen 11 Jahre meiner Zwangsbehandlung, hier heißt es plötzlich nichts mehr von wegen pädophil oder Störung der Sexualpräferenz.

Man Begründete einfach die Persönlichkeitsstörung sei schuld an meiner Sexuellen Fehlorientierung.

*Das schlimme ist ich habe mit 14 nie jemanden missbraucht, ausgezogen oder sexuell berührt, sondern ich habe beim spielen Kinder Gefesselt.

Aber dass Psychologen einen Sexualfall daraus machen, hätte ich mir nie zu denken gewagt. Jedoch liegt es auf der Hand, denn bei Sexualstraftätern stellt niemand Fragen ganz im Gegenteil man ist froh wenn diese weg sind.

Da spielt es auch keine Rolle ob es wahr ist oder nicht, man hat einen Stempel ist hilflos und man wird alleine gelassen. Das ist echt traurig.

Armes Deutschland

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